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BERECHTIGUNG zur Erstellung von Plänen der Bereiche Wasserwirtschaft Abwasserbeseitigung Ausbau von Gewässern einschließlich Stauanlagen Klassen 2 und 3 gem. §110 Abs. 2 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 14.12.1990 und der Landesverordnung über den Nachweis der Berechtigung zur Erstellung von Plänen und Unterlagen im Bereich der Wasserwirtschaft vom 24.07.1984. AUSGESTELLT am 17.02.1997 durch die obere Wasserbehörde, Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz, Neustadt an der Weinstraße.